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Aufnahmestopp Mandanten

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse.

Derzeit können wir keine neuen Mandanten mehr annehmen und müssen neue Anfragen leider ablehnen.
Wir hoffen, dass wir unseren Interessenten bald wieder einen Termin anbieten können.

Wir bitten daher um ihr Verständnis und entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Thiems

Offenheit Kreativität Mut Diskretion

Aufwendungen für eine beruflich bedingte Zweitwohnung

© studio v-zwoelf - stock.adobe.com

Der Fall

Ein Steuerpflichtiger unterhielt seine Hauptwohnung (Familienwohnung) ca. 30 km entfernt von seiner Arbeitsstätte. Er mietete sich zusätzlich in 1 km Entfernung von der Arbeitsstätte eine Zweitwohnung und wollte hierfür Mehraufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an, da es dem Steuerpflichtigen zuzumuten war, von der 30 km entfernten Hauptwohnung zu seiner Tätigkeitsstätte zu fahren.

Urteil FG-Münster

Das Finanzgericht/FG Münster folgte dem Finanzamt (Urteil vom 6.2.2024, 1 K 1448/22 E). Auch nach Ansicht des FG war die Fahrstrecke von der Hauptwohnung zumutbar. Die Einwendungen des Steuerpflichtigen, die Fahrzeit würde bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als 2 Stunden dauern, ließen die Richter nicht zu. Denn der Kläger nutzte ausschließlich seinen Firmenwagen.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: Cinematographer - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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